Zusammenfassung
Dieses Gesetz führt eine neue, unabhängige Qualitätssicherung für Ärzte und Zahnärzte ein und verpflichtet diese zur digitalen Datenübermittlung.einfache Mehrheit XXVIII 07.07.2026
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Einrichtung eines neuen Systems zur Qualitätssicherung, das sowohl Ärzte als auch Zahnärzte umfasst.
- Die externe Qualitätsüberprüfung erfolgt systematisch in einem fünfjährigen Zyklus durch das Bundesinstitut.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.