Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG)

Zusammenfassung

Das Gesetz fördert die Reparatur von Waren durch neue Informationspflichten, eine Hersteller-Reparaturpflicht und verlängerte Gewährleistungsfristen.
einfache Mehrheit XXVIII 07.07.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Verwaltungsorganisation
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Einführung eines standardisierten Formulars für Reparaturangebote zur besseren Vergleichbarkeit.
  • Hersteller bestimmter Waren müssen Reparaturen auf Kundenwunsch anbieten, auch nach Ablauf der Gewährleistung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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