Zusammenfassung
Der neunte Gentechnik‑Bericht (2020‑2022) zeigt, dass in Österreich keine GVO‑Freisetzungen beantragt wurden, aber zahlreiche Arbeiten in geschlossenen Systemen und genetische Analysen stattfanden. Er bewertet die Entwicklungen nach den Grundsätzen des Gentechnikgesetzes und beschreibt gesetzliche Änderungen sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Konsequenzen.einfache Mehrheit XXVIII 09.10.2025
Bericht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Der Bericht fasst die Anwendung von GVO in Österreich von 2020 bis 2022 zusammen und zeigt, dass keine Freisetzungen oder In‑Verkehr‑Bringen beantragt wurden.
- Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen sind melde‑ bzw. genehmigungspflichtig; im Berichtszeitraum wurden 740 Anträge gestellt, davon 627 für Sicherheitsstufe 1 und 2.
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