Bund übernimmt Teil der Pensionsbeiträge für erwerbstätige Pensionist:innen

Zusammenfassung

Der Bericht bewertet die vom Bund übernommene Teilzahlung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionist:innen (2024‑2025) und zeigt einen Anstieg der Betroffenen sowie ein finanzielles Volumen von rund 55 Mio. € im Jahr 2024.
einfache Mehrheit XXVIII 02.07.2025
Bericht
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Der Bundesanteil deckt seit dem 1. Januar 2024 bis zu 106,28 € pro Monat (10,25 % von maximal 1 036,88 €) des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung ab – befristet auf zwei Jahre.
  • Die rechtliche Grundlage für die Beitragsübernahme ist in den §§ 54b ASVG, 27g GSVG und 24g BSVG verankert.

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