Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. Mai 2025 gibt einen Überblick über die Durchführung des Kontrollplans 2024, bei dem 1 236 Betriebe und 4 037 ausländische Arbeitnehmer/innen geprüft wurden. Es wurden 241 Fälle von Unterentlohnung festgestellt und 446 Strafanträge wegen fehlender Lohnunterlagen gestellt, was zu Geldstrafen in Höhe von € 4 381 187 führte.einfache Mehrheit XXVIII 08.10.2025
Bericht
Einkommen
Steuerwesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Der Kontrollplan 2024 wird jährlich nach § 69 LSD‑BG vom Bundesministerium für Finanzen und dem BMAW erstellt, um auf Basis von Risikoanalysen die Kontrolle ausländischer Arbeitnehmer/innen zu sichern.
- Die Finanzpolizei prüft, ob Unternehmen die gesetzlich geforderten Lohnunterlagen (§ 22 LSD‑BG) bereitstellen und stellt bei Verstößen Strafanträge.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.