Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2024 die Altersteilzeit – ein Teilzeitmodell für ältere Arbeitnehmer*innen – und stellte fest, dass es hohe Kosten verursacht (ca. 600 Mio. EUR) bei geringem Effekt auf die Verlängerung der Erwerbstätigkeit; zudem gibt es Schwächen in der Berechnung und Kontrolle des ATZ‑Geldes.einfache Mehrheit XXVIII 27.01.2026
Bericht
Arbeitsrecht
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- ATZ ermöglicht eine Arbeitszeitreduktion von 40 %–60 % bei einem Lohnausgleich von 50 % des entgangenen Lohns; die Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert.
- Arbeitgeber erhalten für die nicht geleisteten Stunden einen Aufwandersatz von 90 % (kontinuierliche Variante) bzw. 42,5 % (Blockvariante).
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.