Zusammenfassung
Der Bericht untersucht die Auswirkungen der seit 2022 geltenden Mindeststudienleistung an österreichischen Hochschulen. Etwa 15 % bis 24 % der Studierenden erreichen nach zwei Semestern nicht die geforderten 12 ECTS‑AP, was nach vier Semestern bei rund 4,5 % zum Erlöschen der Zulassung führt. Unterstützungsangebote sind bislang nur lückenhaft vorhanden.einfache Mehrheit XXVIII 21.01.2026
Bericht
Ausbildungsbeihilfe
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Mindeststudienleistung verlangt mindestens 12 ECTS‑AP nach zwei Semestern und 16 ECTS‑AP nach vier Semestern.
- Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen Studierende informieren, wenn sie nach zwei Semestern weniger als 12 ECTS‑AP erreicht haben, und können Unterstützungsleistungen anbieten.
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