Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen – Rechnungshof‑Analyse

Zusammenfassung

Der Rechnungshof prüfte die Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen (PAIS) und stellte erhebliche Datenlücken sowie unklare Definitionen fest. Er empfiehlt eine einheitliche Diagnosecodierung, ein nationales Register und koordinierte Versorgungsstrategien.
einfache Mehrheit XXVIII 25.02.2026
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Die verpflichtende Diagnosecodierung im ambulanten Bereich wird erst ab 1 Januar 2026 wirksam, was die aktuelle Datenlage zu PAIS stark einschränkt.
  • Krankengeld muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Höchstdauer schriftlich an die Versicherten und die Pensionsversicherung übermittelt werden.

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