Zusammenfassung
Der Rechnungshof bewertet die Elektronische Gesundheitsakte ELGA und stellt erhebliche Mängel in Rechtsgrundlage, Governance und Finanzierung fest. Er empfiehlt klare Speicherpflichten, ein Patient‑Summary und eine Vereinfachung der Entscheidungsstrukturen.einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2025
Bericht
Gesundheit
Informatik
Haushaltskontrolle
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- ELGA ist seit 2015 technisch einsatzfähig, aber die Kernanwendungen eBefund, eMedikation und eImpfpass sind nur teilweise genutzt.
- Die gesetzlichen Grundlagen (Gesundheitstelematikgesetz 2012, ELGA‑Verordnung 2015) enthalten widersprüchliche Speicherpflichten, was die Weiterentwicklung erschwert.
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