Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie Österreich nach dem EU‑Rahmenbeschluss 2008/909/JI ausländische Strafurteile vollstreckt, welche Voraussetzungen und Fristen gelten und welche Rolle das Bundesministerium für Justiz dabei spielt.einfache Mehrheit XXVIII 01.04.2025
Bericht
Strafrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
- Die Vollstreckung eines ausländischen Urteils ist möglich, wenn der Verurteilte die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und dort seinen Wohnsitz hat oder nach Beendigung des Strafvollzugs abgeschoben werden würde.
- Falls der Verurteilte nicht die Staatsbürgerschaft hat, kann die Vollstreckung trotzdem erfolgen, wenn er seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Österreich lebt und der Vollstreckungsstaat seine Zustimmung erklärt hat.
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