Umsetzung des EU‑Rahmenbeschusses zur Übernahme von Strafvollstreckungen in Österreich

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie Österreich nach dem EU‑Rahmenbeschluss 2008/909/JI ausländische Strafurteile vollstreckt, welche Voraussetzungen und Fristen gelten und welche Rolle das Bundesministerium für Justiz dabei spielt.
einfache Mehrheit XXVIII 01.04.2025
Bericht
Strafrecht
Europäische Union

Schwerpunkte

  • Die Vollstreckung eines ausländischen Urteils ist möglich, wenn der Verurteilte die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und dort seinen Wohnsitz hat oder nach Beendigung des Strafvollzugs abgeschoben werden würde.
  • Falls der Verurteilte nicht die Staatsbürgerschaft hat, kann die Vollstreckung trotzdem erfolgen, wenn er seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Österreich lebt und der Vollstreckungsstaat seine Zustimmung erklärt hat.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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