Eigenrechtsfähigkeit der Natur – Rechts‑ und Politikvorschlag

Zusammenfassung

Der Text analysiert die aktuelle Rechtslage in Österreich, vergleicht sie mit internationalen Vorbildern und entwickelt einen Gesetzesvorschlag, der Naturräume als juristische Personen mit eigenen Schutzrechten ausstattet.
einfache Mehrheit XXVIII 09.04.2026
Andere
Umwelt
partizipative Demokratie

Schwerpunkte

  • Internationale Beispiele zeigen, dass die Rechts‑subjektivität von Natur bereits in vielen Ländern etabliert ist.
  • Im österreichischen Recht gelten Naturschutzgüter noch als Sachen, wodurch sie keine eigenen Rechte besitzen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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