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Erweiterung des Verbots von Pflanzenschutzmitteln (Azocyclotin, Carbaryl u. a.)
Verordnung vom 17.03.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 erweitert das Verbot von Pflanzenschutzmitteln um sechs besonders gefährliche Wirkstoffe und um alle Bariumverbindungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/17/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt die Liste verbotener Wirkstoffe um Azocyclotin, Carbaryl, Cyhexatin, Kasugamycin, Paraquat und Streptomycin.
  • Zusätzlich wird Barium in allen Formen als verbotener Wirkstoff eingestuft.
  • Die rechtliche Grundlage der Änderung ist § 17 des Pflanzenschutzmittelgesetzes von 1997.
  • Die Verordnung trat mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. März 2004 in Kraft.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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