Moderationskodex
Fragesystem
Das Fragesystem von somes soll eine überparteiliche, sachliche und individuelle Kommunikation zwischen Bürger:innen und ihren Abgeordneten ermöglichen.
Alle über somes eingehenden Fragen und Antworten werden von einem Moderationsteam gegengelesen und anschließend freigeschaltet, sofern sie nicht gegen diesen Kodex verstoßen. Voraussetzung für das Stellen von Fragen ist eine Anmeldung bei somes.
Das Moderationsteam von somes behält sich vor, nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand bei wiederholtem Missbrauch die verantwortliche Person und/oder die betreffende Parteigliederung von der Plattform auszuschließen und bei entsprechenden Verstößen auch rechtliche Schritte einzuleiten.
Nicht freigeschaltet werden insbesondere:
- Beiträge, die Gewaltherrschaft, Rassismus, Sexismus sowie politische oder religiöse Verfolgung befürworten oder deren Opfer missachten oder verhöhnen.
- Beiträge, in denen Menschen pauschalisierend aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit diskriminiert werden.
- Beiträge mit Beleidigungen, Beschimpfungen oder menschenverachtenden Formulierungen.
- Fragen zum Privatleben.
- Fragen, die unter eine berufliche Schweigepflicht fallen.
- Beiträge, die keine Frage oder Aufforderung zur Stellungnahme enthalten, sondern ausschließlich eine bloße Meinungsäußerung darstellen.
- Beiträge mit Tatsachenbehauptungen, Zitaten oder Statistiken (Zahlen), die nicht durch Quellen belegt sind.
- Massen-Mails.
- Eine unangemessen hohe Anzahl von Fragen durch einzelne Fragesteller:innen oder an einzelne Abgeordnete.
- Mehrere Nachfragen, in der Regel mehr als eine.
- Fragen von Abgeordnetenmitarbeiter:innen aus Partei- und Klubgeschäftsstellen sowie selbst gestellte Fragen.
Mitglieder des Moderationsteams und des Vorstands dürfen ausdrücklich selbst Fragen stellen, bis ein natürlicher Fragefluss entsteht. Damit möchten und sollen sie keine (neuen) politischen Debatten provozieren.
Länge der Fragen
Um die Lesbarkeit und Akzeptanz von somes zu gewährleisten, sollen Fragen eine Länge von 200 Zeichen nicht überschreiten. Zusätzlich stehen den Fragestellenden optional bis zu 1.000 Zeichen zur Verfügung, um die Frage zu begründen oder Quellen und weitere Informationen anzugeben.
(Letzte Änderung: 23.09.2026)