<!--[-1-->Bestimmung der Justizanstalt Graz-Jakomini als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt<!--]-->
Bestimmung der Justizanstalt Graz-Jakomini als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Verordnung vom 22.12.2004
Bundesministerium für Justiz12/22/2004XXII
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gastinger Karin, Mag.

Gastinger Karin, Mag.

Ohne Klub

Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.