Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005
Verordnung vom 23.03.2005Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/23/2005XXII
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