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Übertragung von Aufgaben an bestimmte Berufsschulen
Verordnung vom 16.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung macht sieben berufsbildende Schulen zu anweisenden Organen, die nach dem Bundeshaushaltsgesetz Weisungen erteilen dürfen. Die Regelung gilt ab dem 24. Oktober 2009.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/16/2009XXIV
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 24.10.2009
  • Bestimmte Schulen werden zu anweisenden Organen im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes erklärt.
  • Die Auflistung umfasst sieben Schulen in verschiedenen Bundesländern, die diese neue Rolle übernehmen.
  • Die Verordnung tritt am 24. Oktober 2009 in Kraft.
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Schmied Claudia, Dr.

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Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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