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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen
Verordnung vom 29.09.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen für Lehrlinge im Fitnessbereich fest, definiert Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremunerationen und tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/29/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte sowie deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/Fitnessbetreuung.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 445,10 €, im zweiten Jahr 568,90 € und im dritten Jahr 799,30 €.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung; die Zahlungen sind bis spätestens 30. Juni bzw. 30. November fällig.
  • Für die Berechnung von Überstunden wird ein Stundenlohn von 6,90 € zugrunde gelegt, wenn kein einschlägiger Kollektivvertrag vorhanden ist.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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