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Wildbach‑ und Lawinenverbauung – Dienststellenverordnung (2013)
Verordnung vom 22.01.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Organisation, Sitzorte und Zuständigkeitsbereiche der Dienststellen für Wildbach‑ und Lawinenverbauung in Österreich fest und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/22/2013XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die Bezeichnung, den Sitz und die örtliche Zuständigkeit der sieben Sektionen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach‑ und Lawinenverbauung.
  • Jede Sektion enthält mehrere Gebietsbauleitungen, die jeweils einen Sitzort haben und für bestimmte politische Bezirke oder Städte zuständig sind.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
  • Mit dem Inkrafttreten wird die frühere Wildbach‑ und Lawinenverbauung‑Dienststellenverordnung von 1978 aufgehoben.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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