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Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 und § 4 Abs. 1 HaaSanG (HaaSanV)
Verordnung vom 07.08.2014
Bundeskanzleramt8/7/2014XXV
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Vizekanzler
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