<!--[-1-->Änderung der Verordnung, mit der sonstige Grenzübergangsstellen gemäß § 3 Abs. 2 Grenzkontrollgesetz festgelegt werden<!--]-->
Änderung der Verordnung, mit der sonstige Grenzübergangsstellen gemäß § 3 Abs. 2 Grenzkontrollgesetz festgelegt werden
Verordnung vom 09.05.2019
Bundesministerium für Inneres5/9/2019XXVI
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kickl Herbert © FPÖ Archiv

Kickl Herbert - 58

FPÖ

Bundesminister für Inneres
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.