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Änderung der Bezeichnung von Haupt‑ zu Dachverband in der Sozialversicherung
Verordnung vom 20.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Begriff „Hauptverband“ in „Dachverband“ und fügt einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten am 1. Jänner 2020 festlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/20/2019XXVII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2020
  • In der Überschrift und in den §§ 1 und 2 wird das Wort „Hauptverband“ durch „Dachverband“ ersetzt.
  • Ein neuer Absatz (2) wird in § 3 eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung auf den 1. Jänner 2020 festlegt.
  • Die gesamte Verordnung tritt mit dem 1. Jänner 2020 in Kraft.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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