<!--[-1-->Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem COVID-19-Maßnahmengesetz<!--]-->
Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem COVID-19-Maßnahmengesetz
Verordnung vom 10.04.2020
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/10/2020XXVII
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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