<!--[0-->Videokonferenzen in Strafverfahren zur Pandemiebekämpfung<!--]-->
Videokonferenzen in Strafverfahren zur Pandemiebekämpfung
Verordnung vom 16.03.2020

Zusammenfassung

Zur Vermeidung von Corona-Infektionen werden bestimmte Vernehmungen und Verhandlungen nun per Videokonferenz durchgeführt.
Bundesministerium für Justiz3/16/2020XXVII
Strafrecht
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Einsatz von technischen Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung bei Verhandlungen.
  • Die Regelung gilt für spezifische Fälle innerhalb der Strafprozessordnung.
  • Primäres Ziel ist die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus.
  • Die Maßnahme ist zeitlich befristet und endet im April 2020.
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.