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Änderung der Verordnung, mit der sonstige Grenzübergangsstellen gemäß § 3 Abs. 2 Grenzkontrollgesetz festgelegt werden
Verordnung vom 23.06.2022
Bundesministerium für Inneres6/23/2022XXVII
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres
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