<!--[0-->Grundausbildung im Bundesministerium für Finanzen<!--]-->
Grundausbildung im Bundesministerium für Finanzen
Verordnung vom 02.08.2023

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die Grundausbildung und die Dienstprüfungen für Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen. Sie legt Lerninhalte, Verantwortlichkeiten und Prüfungsabläufe fest.
Bundesministerium für Finanzen8/2/2023XXVII
Bildung
Finanzwesen
Öffentlicher Sektor
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

In Kraft ab 02.08.2023
  • Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des Finanzministeriums, die eine Grundausbildung absolvieren müssen.
  • Ziele der Ausbildung sind die Vermittlung von Fachwissen, digitalen Kompetenzen und das Verständnis der Organisationskultur.
  • Die praktische Ausbildung beinhaltet Rotationsmaßnahmen, um Einblicke in verschiedene Arbeitsbereiche zu ermöglichen.
  • Die Ausbildungsleitung ist für die gesamte Koordination, Planung und Betreuung der Ausbildung zuständig.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.