Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung und die Dienstprüfungen für Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen. Sie legt Lerninhalte, Verantwortlichkeiten und Prüfungsabläufe fest.Bundesministerium für Finanzen8/2/2023XXVII
Bildung
Finanzwesen
Öffentlicher Sektor
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.08.2023
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des Finanzministeriums, die eine Grundausbildung absolvieren müssen.
- Ziele der Ausbildung sind die Vermittlung von Fachwissen, digitalen Kompetenzen und das Verständnis der Organisationskultur.
- Die praktische Ausbildung beinhaltet Rotationsmaßnahmen, um Einblicke in verschiedene Arbeitsbereiche zu ermöglichen.
- Die Ausbildungsleitung ist für die gesamte Koordination, Planung und Betreuung der Ausbildung zuständig.
Dokumente (PDFs)
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