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Ausbildung und Qualifikation in der Kieferorthopädie
Verordnung vom 25.08.2023

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Qualifikation in der Kieferorthopädie. Sie legt Standards für universitäre Lehrgänge, Zulassungsbedingungen und den Nachweis praktischer Erfahrung fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/25/2023XXVII
Bildung
Gesundheit
Wirtschaft
Berufsverband
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie muss als universitäres Studium mit einer Dauer von mindestens drei Jahren erfolgen.
  • Zur Ausbildung können nur Personen zugelassen werden, die bereits als Zahnärzte oder Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde qualifiziert sind.
  • Die Ausbildung ist in einen theoretischen Teil (72 ECTS) und einen praktischen Teil (108 ECTS) unterteilt.
  • Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird durch ein Gespräch vor einer externen Prüfungskommission festgestellt.
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Rauch Johannes

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