Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Qualifikation in der Kieferorthopädie. Sie legt Standards für universitäre Lehrgänge, Zulassungsbedingungen und den Nachweis praktischer Erfahrung fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/25/2023XXVII
Bildung
Gesundheit
Wirtschaft
Berufsverband
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Ausbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie muss als universitäres Studium mit einer Dauer von mindestens drei Jahren erfolgen.
- Zur Ausbildung können nur Personen zugelassen werden, die bereits als Zahnärzte oder Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde qualifiziert sind.
- Die Ausbildung ist in einen theoretischen Teil (72 ECTS) und einen praktischen Teil (108 ECTS) unterteilt.
- Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird durch ein Gespräch vor einer externen Prüfungskommission festgestellt.
Dokumente (PDFs)
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