Zusammenfassung
Die Gebühren für die Fahrzeugzulassung werden leicht erhöht und die Eintragung von CO2-Werten bei schweren Nutzfahrzeugen wird an EU-Standards angepasst.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/22/2023XXVII
Umwelt
Verkehr
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 25.09.2023
- Bestimmte Gebührenbeträge im Rahmen der Fahrzeugzulassung werden leicht erhöht.
- Es wird festgelegt, dass bei schweren Nutzfahrzeugen die CO2-Emissionen in einem spezifischen Feld der Dokumente eingetragen werden müssen.
- Das Design der Scheckkartenzulassungsscheine wird aktualisiert; neue Designs müssen ab November 2023 verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.