<!--[0-->Änderung der Regeln für Bahnübergänge<!--]-->
Änderung der Regeln für Bahnübergänge
Verordnung vom 09.10.2023

Zusammenfassung

Diese Verordnung aktualisiert die Sicherheitsregeln und technischen Anforderungen für Eisenbahnkreuzungen in Österreich. Sie regelt unter anderem die Beschaffenheit von Warnzeichen wie Andreaskreuzen und legt Übergangsfristen für alte Anlagen fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/9/2023XXVII
Umwelt
Verkehr
Verkehr
Informatik
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schienentransport
Schienentransport
Verwaltungskontrolle
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 10.10.2023 Außer Kraft ab 01.09.2034
  • Es gibt neue, exakte Vorgaben für die Größe und Form von Andreaskreuzen.
  • Warnzeichen müssen eine hohe Reflektivität (Typ 2) aufweisen, um besser sichtbar zu sein.
  • Ab dem 1. Jänner 2026 dürfen keine Andreaskreuze mehr angebracht werden, die nicht den neuen Standards entsprechen.
  • Alte Schranken- und Lichtanlagen müssen bis spätestens September 2029 überprüft werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.