Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die neue dreijährige Ausbildung im Beruf Fleischverarbeitung, einschließlich moderner digitaler Anforderungen und neuer Prüfungsregeln.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Bildung
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2024
- Der Lehrberuf Fleischverarbeitung ist offiziell mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Die Ausbildung umfasst moderne Kompetenzen wie digitales Arbeiten und den sicheren Umgang mit Daten.
- Die theoretische Prüfung besteht aus den Fächern Fleischverarbeitung und Angewandte Mathematik.
- Die praktische Prüfarbeit ist zeitlich so angesetzt, dass sie in etwa sieben Stunden bearbeitet werden kann.
Dokumente (PDFs)
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