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Zweite Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2023
Verordnung vom 21.12.2023

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt den Umgang mit sensiblen Daten in der Transparenzdatenbank und schreibt vor, wie bestimmte staatliche Leistungen im System miteinander verknüpft werden müssen.
Bundesministerium für Finanzen12/21/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Regelung des Zugriffs auf besonders sensible Daten innerhalb der Transparenzdatenbank.
  • Es besteht eine Verknüpfungspflicht für Leistungsangebote, wenn die Kenntnis über eine sensible Leistung für die Gewährung oder Einstellung einer anderen nötig ist.
  • Eine Liste (Anlage 1) definiert, welche Leistungen Wissen über sensible Daten erfordern.
  • Eine Liste (Anlage 2) definiert, welche Leistungen selbst sensible Daten enthalten.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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