Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt den Umgang mit sensiblen Daten in der Transparenzdatenbank und schreibt vor, wie bestimmte staatliche Leistungen im System miteinander verknüpft werden müssen.Bundesministerium für Finanzen12/21/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Regelung des Zugriffs auf besonders sensible Daten innerhalb der Transparenzdatenbank.
- Es besteht eine Verknüpfungspflicht für Leistungsangebote, wenn die Kenntnis über eine sensible Leistung für die Gewährung oder Einstellung einer anderen nötig ist.
- Eine Liste (Anlage 1) definiert, welche Leistungen Wissen über sensible Daten erfordern.
- Eine Liste (Anlage 2) definiert, welche Leistungen selbst sensible Daten enthalten.
Dokumente (PDFs)
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