Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Justiz legt neue Zuschläge auf Gebühren fest. Grundsätzlich werden die Beträge um 45 % erhöht, wobei für spezielle Fälle ein niedrigerer Zuschlag von 10 % gilt.Bundesministerium für Justiz12/28/2023XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungskontrolle
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Für die meisten im Gesetz genannten Beträge wird ein Zuschlag von 45 % festgelegt.
- Für bestimmte spezifische Gebührenbereiche gilt ein niedrigerer Zuschlag von nur 10 %.
- Bestimmte Gebühren und Gebührenrahmen sind von der Festsetzung eines Zuschlags ausgenommen.
- Die neuen Regelungen treten am 1. Jänner 2024 in Kraft und gelten für alle Tätigkeiten, die ab diesem Datum begonnen werden.
Dokumente (PDFs)
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