Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Qualitätssicherung in Arztpraxen durch Selbstevaluierungen, Vor-Ort-Kontrollen und klare Standards für Hygiene, Ausstattung und Patientensicherheit.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/29/2024XXVII
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2024 Außer Kraft ab 31.12.2027
- Sicherstellung der Erreichbarkeit von Praxen und die Bereitstellung von Informationen über Barrierefreiheit.
- Strikte Einhaltung von Hygienevorschriften und Trennung von Behandlungsräumen und Tierbereichen.
- Verpflichtung zu einem schriftlichen Notfallplan und regelmäßigen Notfalltrainings für das gesamte Team.
- Systematische Dokumentation der Patientendaten und deren Schutz vor unbefugtem Zugriff.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.