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Qualitätssicherung in Arztpraxen (QS-VO 2024)
Verordnung vom 29.04.2024

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die Qualitätssicherung in Arztpraxen durch Selbstevaluierungen, Vor-Ort-Kontrollen und klare Standards für Hygiene, Ausstattung und Patientensicherheit.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/29/2024XXVII
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2024 Außer Kraft ab 31.12.2027
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit von Praxen und die Bereitstellung von Informationen über Barrierefreiheit.
  • Strikte Einhaltung von Hygienevorschriften und Trennung von Behandlungsräumen und Tierbereichen.
  • Verpflichtung zu einem schriftlichen Notfallplan und regelmäßigen Notfalltrainings für das gesamte Team.
  • Systematische Dokumentation der Patientendaten und deren Schutz vor unbefugtem Zugriff.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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