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Grundausbildung für Bedienstete im Innenministerium
Verordnung vom 07.05.2024

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für Bedienstete im Innenministerium (BMI). Sie legt fest, wer teilnehmen muss, wie die Ausbildung durch die Sicherheitsakademie (SIAK) abläuft und welche Prüfungsregeln gelten.
Bundesministerium für Inneres5/7/2024XXVII
Bildung
Verwaltungsrecht
Personalvertretung
Öffentlicher Sektor
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

In Kraft ab 07.05.2024
  • Die Verordnung gilt für verschiedene Gruppen von Bediensteten im Innenministerium, die eine Grundausbildung benötigen.
  • Die Sicherheitsakademie (SIAK) ist für die Bereitstellung und Leitung der Ausbildung verantwortlich.
  • Die Ausbildung kann flexibel durch digitale Formate, am Arbeitsplatz oder durch Hausarbeiten gestaltet werden.
  • In den einzelnen Lernmodulen muss eine Anwesenheit von mindestens 75 % erreicht werden, andernfalls muss das Modul wiederholt werden.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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