Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht es, COVID-19-Beihilfen, die über den erlaubten Höchstgrenzen lagen, in andere Arten von Unterstützung umzuwandeln.Bundesministerium für Finanzen6/19/2024XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Verwaltungskontrolle
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Beihilfen der COFAG, die über den erlaubten Höchstgrenzen liegen, können in andere Hilfsformen umgewandelt werden.
- Mögliche neue Formen der Unterstützung sind Verlustersatz, Schadensausgleich oder De-minimis-Beihilfen.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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