<!--[0-->Umwidmung von COVID-19 Beihilfen<!--]-->
Umwidmung von COVID-19 Beihilfen
Verordnung vom 19.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht es, COVID-19-Beihilfen, die über den erlaubten Höchstgrenzen lagen, in andere Arten von Unterstützung umzuwandeln.
Bundesministerium für Finanzen6/19/2024XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Verwaltungskontrolle
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Beihilfen der COFAG, die über den erlaubten Höchstgrenzen liegen, können in andere Hilfsformen umgewandelt werden.
  • Mögliche neue Formen der Unterstützung sind Verlustersatz, Schadensausgleich oder De-minimis-Beihilfen.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.