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Bevorratung von Humanarzneimitteln
Verordnung vom 20.06.2024

Zusammenfassung

Diese Verordnung verpflichtet Hersteller bestimmter Medikamente, ausreichende Vorräte im Inland vorzuhalten. Ziel ist es, die Versorgung der Patienten auch bei Engpässen sicherzustellen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/20/2024XXVII
Gesundheit
öffentliche Verwaltung
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.04.2025 Außer Kraft ab 20.04.2028
  • Verpflichtung zur Bevorratung bestimmter Medikamente im Inland.
  • Die Menge des Vorrats richtet sich nach dem Absatz des letzten Kalenderjahres.
  • Die Liste der zu lagernden Medikamente umfasst vor allem Mittel, deren Fehlen lebensbedrohlich sein könnte oder die saisonal stark nachgefragt werden.
  • Jährliche Meldepflicht des Bedarfs an das BASG bis spätestens 31. März.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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