Zusammenfassung
Diese Änderung regelt, wie ausländische Fachausbildungen in der Kieferorthopädie in Österreich anerkannt werden können. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen Abschlüsse aus dem EWR, der Schweiz oder speziellen historischen Kontexten gültig sind.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/19/2024XXVII
Gesundheit
Wirtschaft
Europäische Union
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
In Kraft ab 20.01.2024
- Regelung der Anerkennung von fachzahnärztlichen Ausbildungsnachweisen in der Kieferorthopädie gemäß EU-Richtlinien.
- Anerkennung von Abschlüssen aus dem EWR/Schweiz auch bei Abweichungen, sofern die Ausbildung vor einem Stichtag begann und eine dreijährige Berufspraxis nachgewiesen wird.
- Spezielle Anerkennungsregeln für Fachkräfte aus der ehemaligen DDR sowie aus Estland, Lettland, Litauen und Slowenien unter Berücksichtigung historischer Bedingungen.
- Beibehaltung von Anerkennungsmöglichkeiten für im Vereinigten Königreich ausgestellte Ausbildungsnachweise (vor dem 1. Jänner 2021).
Dokumente (PDFs)
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