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Anpassung der Luftverkehrsregeln für Transponder und Rettungsflüge
Verordnung vom 10.07.2024

Zusammenfassung

Diese Verordnung aktualisiert die Luftverkehrsregeln für Transponder-Pflichten und ermöglicht Rettungshubschrafterne medizinische Notflüge auch bei schlechterem Wetter.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/10/2024XXVII
Verkehr

Schwerpunkte

  • In bestimmten Lufträumen (z. B. Klasse C, D und E bei Tag für bestimmte Flugzeuge oder Klasse G bei Nacht) ist nun zwingend ein moderner Transponder mit Druckhöhenübermittlung vorgeschrieben.
  • Piloten müssen ihre Transponder standardmäßig auf den Code 7000 einstellen, sofern die Flugsicherung nichts anderes vorgibt.
  • In militärischen Kontrollzonen oder Flugplatzverkehrszonen können Ausnahmen von der Transponderpflicht durch die zuständige Flugsicherung gewährt werden.
  • Rettungshubschrauber dürfen bei Ambulanzflügen auch unter schwierigeren Wetterbedingungen fliegen, wenn die Geschwindigkeit es dem Piloten erlaubt, Hindernisse sicher zu umfliegen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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