Zusammenfassung
Diese Verordnung aktualisiert die Luftverkehrsregeln für Transponder-Pflichten und ermöglicht Rettungshubschrafterne medizinische Notflüge auch bei schlechterem Wetter.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/10/2024XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
- In bestimmten Lufträumen (z. B. Klasse C, D und E bei Tag für bestimmte Flugzeuge oder Klasse G bei Nacht) ist nun zwingend ein moderner Transponder mit Druckhöhenübermittlung vorgeschrieben.
- Piloten müssen ihre Transponder standardmäßig auf den Code 7000 einstellen, sofern die Flugsicherung nichts anderes vorgibt.
- In militärischen Kontrollzonen oder Flugplatzverkehrszonen können Ausnahmen von der Transponderpflicht durch die zuständige Flugsicherung gewährt werden.
- Rettungshubschrauber dürfen bei Ambulanzflügen auch unter schwierigeren Wetterbedingungen fliegen, wenn die Geschwindigkeit es dem Piloten erlaubt, Hindernisse sicher zu umfliegen.
Dokumente (PDFs)
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