Zusammenfassung
Diese Verordnung modernisiert die Lehrpläne durch eine stärkere Förderung von Englisch in bilingualen Klassen und die Einführung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtsfach.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/17/2024XXVII
Bildung
Kulturpolitik
Verwaltungsrecht
Mensch mit Behinderung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2024
- Einführung neuer Möglichkeiten zur Förderung der Mehrsprachigkeit, wie z. B. die Nutzung von Fremdsprachen als Arbeitssprache in anderen Fächern.
- Die Österreichische Gebärdensprache kann an Gymnasien und Realgymnasien als Wahlpflichtfach oder alternativ zu Griechisch/Latein gewählt werden.
- In bilingualen Klassen an Volksschulen gibt es spezifische Regeln für die Anzahl der Schularbeiten in Deutsch und Englisch.
- Es werden neue Sonderformen für Mittelschulen eingeführt, darunter Musikmittelschulen und bilinguale Mittelschulen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.