Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Erstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge. Sie legt fest, welche Daten Banken an Bürger melden müssen und wie ausländische Steuern sowie Investmentfonds korrekt ausgewiesen werden.Bundesministerium für Finanzen7/31/2024XXVII
Einkommen
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2025
- Auf Verlangen müssen Banken oder andere Abzugsverpflichtete detaillierte Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge ausstellen.
- Die Steuerbescheinigungen müssen bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres bereitgestellt werden.
- Steuerpflichtige können Berichte für die vergangenen fünf Kalenderjahre anfordern.
- Für Depots mit mehreren Inhabern oder für geschäftlich genutzte Konten müssen gesonderte Berichte erstellt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.