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Steuerreportingverordnung (SteuerreportingVO)
Verordnung vom 31.07.2024

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die Erstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge. Sie legt fest, welche Daten Banken an Bürger melden müssen und wie ausländische Steuern sowie Investmentfonds korrekt ausgewiesen werden.
Bundesministerium für Finanzen7/31/2024XXVII
Einkommen
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2025
  • Auf Verlangen müssen Banken oder andere Abzugsverpflichtete detaillierte Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge ausstellen.
  • Die Steuerbescheinigungen müssen bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres bereitgestellt werden.
  • Steuerpflichtige können Berichte für die vergangenen fünf Kalenderjahre anfordern.
  • Für Depots mit mehreren Inhabern oder für geschäftlich genutzte Konten müssen gesonderte Berichte erstellt werden.
Dokumente (PDFs)
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Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

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