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Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2024
Verordnung vom 12.08.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie sensible Daten in der Transparenzdatenbank verknüpft werden müssen. Wenn eine staatliche Leistung Informationen über eine andere 'sensible' Leistung erfordert, müssen diese im System miteinander verbunden sein.
Bundesministerium für Finanzen8/12/2024XXVII
Verwaltungsrecht
Verwaltungskontrolle
Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Regelung der Leseberechtigungen für Leistungen, die sensible Daten enthalten.
  • Pflicht zur Verknüpfung von Leistungsangeboten, wenn eine Leistung Wissen über eine andere 'sensible' Leistung erfordert.
  • Festlegung von Listen (Anlagen), welche Leistungen und Daten als sensibel eingestuft werden.
  • Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2023.
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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