Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie sensible Daten in der Transparenzdatenbank verknüpft werden müssen. Wenn eine staatliche Leistung Informationen über eine andere 'sensible' Leistung erfordert, müssen diese im System miteinander verbunden sein.Bundesministerium für Finanzen8/12/2024XXVII
Verwaltungsrecht
Verwaltungskontrolle
Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Regelung der Leseberechtigungen für Leistungen, die sensible Daten enthalten.
- Pflicht zur Verknüpfung von Leistungsangeboten, wenn eine Leistung Wissen über eine andere 'sensible' Leistung erfordert.
- Festlegung von Listen (Anlagen), welche Leistungen und Daten als sensibel eingestuft werden.
- Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2023.
Dokumente (PDFs)
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