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Neue Regeln für die technische Überprüfung von Seilbahnen
Verordnung vom 14.08.2024

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die verpflichtenden technischen Überprüfungen (Generalrevisionen) von Seilbahnen. Sie legt Fristen, Anforderungen an Gutachter und die notwendige Dokumentation fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/14/2024XXVII
Verkehr
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.11.2024
  • Verpflichtende technische Überprüfung der Anlagen, um den aktuellen Stand der Technik und die Sicherheit zu gewährleisten.
  • Festlegung von Fristen für die Durchführung der Revision, die sich nach der Dauer der Betriebserlaubnis richten.
  • Spezielle Übergangsfristen für bereits bestehende Seilbahnen, um einen geordneten Ablauf der ersten Revision zu ermöglichen.
  • Die erforderlichen Unterlagen müssen zwischen ein und drei Jahre vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingereicht werden.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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