Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die verpflichtenden technischen Überprüfungen (Generalrevisionen) von Seilbahnen. Sie legt Fristen, Anforderungen an Gutachter und die notwendige Dokumentation fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/14/2024XXVII
Verkehr
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.11.2024
- Verpflichtende technische Überprüfung der Anlagen, um den aktuellen Stand der Technik und die Sicherheit zu gewährleisten.
- Festlegung von Fristen für die Durchführung der Revision, die sich nach der Dauer der Betriebserlaubnis richten.
- Spezielle Übergangsfristen für bereits bestehende Seilbahnen, um einen geordneten Ablauf der ersten Revision zu ermöglichen.
- Die erforderlichen Unterlagen müssen zwischen ein und drei Jahre vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
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