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Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung (PbRegVO)
Verordnung vom 11.09.2024

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die Qualifikation und Zertifizierung von Einrichtungen und Fachkräften, die Opfer in Gerichtsverfahren begleiten. Sie legt Standards für Ausbildung, Qualität und Spezialisierung fest.
Bundesministerium für Justiz9/11/2024XXVII
Strafrecht
Rechtsanwalt
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2025
  • Einrichtung einer Kommission, die über die Eignung von Einrichtungen und Personen entscheidet.
  • Führung öffentlicher Listen für qualifizierte Einrichtungen und nicht-öffentliche Listen für einzelne Begleitpersonen.
  • Unterscheidung zwischen allgemeiner Begleitung und spezialisierter Unterstützung für bestimmte Opfergruppen (z. B. Minderjährige oder Opfer von Menschenhandel).
  • Verpflichtung für psychosoziale Begleiter, alle fünf Jahre mindestens 50 Stunden Fortbildung nachzuweisen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
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