Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Qualifikation und Zertifizierung von Einrichtungen und Fachkräften, die Opfer in Gerichtsverfahren begleiten. Sie legt Standards für Ausbildung, Qualität und Spezialisierung fest.Bundesministerium für Justiz9/11/2024XXVII
Strafrecht
Rechtsanwalt
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2025
- Einrichtung einer Kommission, die über die Eignung von Einrichtungen und Personen entscheidet.
- Führung öffentlicher Listen für qualifizierte Einrichtungen und nicht-öffentliche Listen für einzelne Begleitpersonen.
- Unterscheidung zwischen allgemeiner Begleitung und spezialisierter Unterstützung für bestimmte Opfergruppen (z. B. Minderjährige oder Opfer von Menschenhandel).
- Verpflichtung für psychosoziale Begleiter, alle fünf Jahre mindestens 50 Stunden Fortbildung nachzuweisen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.