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Steuerbefreiung für Goldmünzen 2024
Verordnung vom 30.01.2024

Zusammenfassung

Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Goldmünzen im Jahr 2024.
Bundesministerium für Finanzen1/30/2024XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Die Steuerbefreiung gilt für Goldmünzen im Jahr 2024, sofern sie eine Reinheit von mindestens 900/1000 haben.
  • Auch nicht explizit gelistete Münzen können steuerbefreit sein, wenn sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen.
Dokumente (PDFs)
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Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

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