Zusammenfassung
Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Goldmünzen im Jahr 2024.Bundesministerium für Finanzen1/30/2024XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Die Steuerbefreiung gilt für Goldmünzen im Jahr 2024, sofern sie eine Reinheit von mindestens 900/1000 haben.
- Auch nicht explizit gelistete Münzen können steuerbefreit sein, wenn sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen.
Dokumente (PDFs)
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