Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die genaue Berechnung und Meldung von Energieeinsparungen (z. B. bei Gebäudesanierungen oder Elektroautos), um sicherzustellen, dass Klimaschutzmaßnahmen korrekt erfasst werden.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/30/2024XXVII
Umwelt
Energie
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Wirtschaft
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Wissenschaften
Verwaltungsrecht
Verwaltungskontrolle
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 31.01.2024 (Die Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft (Kundmachung 30. Jänner 2024).)
- Festlegung von Methoden zur Bewertung, ob eine Maßnahme als Energieeinsparung gilt.
- Regelung, dass finanzielle Anreize oder rechtliche Vorgaben die Ursache für eine Maßnahme sein müssen.
- Definition des Zeitpunkts, ab wann eine Maßnahme als umgesetzt gilt (z. B. bei Auszahlung eines Zuschusses).
- Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Plattform für die Meldung der Daten.
Dokumente (PDFs)
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