Änderung der Schul-Lehrpläne und Bekanntmachung der Religionsunterricht-Pläne
Verordnung vom 17.10.2024Zusammenfassung
Die Verordnung führt die Österreichische Gebärdensprache als optionales Angebot in Volksschulen und Mittelschulen ein und legt neue, spezialisierte Lehrpläne für Sonderschulen fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/17/2024XXVII
Bildung
Religion
Verwaltungsrecht
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2025 Außer Kraft ab 01.09.2029
- Einführung der Österreichischen Gebärdensprache als optionales Lernangebot in der Volksschule.
- Die Gebärdensprache wird in der Volksschule stufenweise eingeführt, beginnend mit den ersten Schulstufen im Jahr 2025.
- In der Mittelschule wird die Gebärdensprache als Freigegenstand bzw. unverbindliche Übung ab September 2025 eingeführt.
- Neuregelung der Lehrpläne für Sonderschulen mit Fokus auf spezifische Förderbereiche wie Lernen, Kognition, Sehen, Hören, soziale Entwicklung und Motorik.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.