Zusammenfassung
Der neue Frauenförderungsplan des Justizministeriums bis 2028 setzt auf mehr Gleichstellung, besseren Schutz vor Belästigung und die Förderung von Frauen in Führungspositionen.Bundesministerium für Justiz2/1/2024XXVII
Frau
Verkehr
Strafrecht
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gleichbehandlung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.02.2024 Außer Kraft ab 31.12.2028
- Das Ministerium verpflichtet sich zu einer aktiven Politik für die Gleichstellung aller Geschlechter.
- Es gibt strikte Regeln gegen Mobbing, Bossing und sexuelle Belästigung; Vorgesetzte müssen solche Vorfälle unterbinden und aufarbeiten.
- In Bereichen, in denen Frauen weniger als 50 % ausmachen, werden bei gleicher Eignung vorrangig Frauen eingestellt oder befördert.
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll durch flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten und bessere Kinderbetreuung in der Nähe von Dienststellen gefördert werden.
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