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Frauenförderungsplan des Justizministeriums bis 2028
Verordnung vom 01.02.2024

Zusammenfassung

Der neue Frauenförderungsplan des Justizministeriums bis 2028 setzt auf mehr Gleichstellung, besseren Schutz vor Belästigung und die Förderung von Frauen in Führungspositionen.
Bundesministerium für Justiz2/1/2024XXVII
Frau
Verkehr
Strafrecht
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gleichbehandlung
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.02.2024 Außer Kraft ab 31.12.2028
  • Das Ministerium verpflichtet sich zu einer aktiven Politik für die Gleichstellung aller Geschlechter.
  • Es gibt strikte Regeln gegen Mobbing, Bossing und sexuelle Belästigung; Vorgesetzte müssen solche Vorfälle unterbinden und aufarbeiten.
  • In Bereichen, in denen Frauen weniger als 50 % ausmachen, werden bei gleicher Eignung vorrangig Frauen eingestellt oder befördert.
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll durch flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten und bessere Kinderbetreuung in der Nähe von Dienststellen gefördert werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
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