Zusammenfassung
Neue technische Vorgaben für Dienstausweise von Berufsdetektiven, Fremdenführern und Handlungsreisenden.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/13/2024XXVIII
Wirtschaft
Verwaltungskontrolle
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2025
- Die Verordnung definiert die Ausweise für Berufsdetektive, deren Angestellte, Fremdenführer, deren Angestellte sowie Handlungsreisende.
- Die Ausweise müssen aus Polycarbonat bestehen und das Standardformat für Identitätskarten haben.
- Zur Fälschungssicherung sind Merkmale wie Mikroschrift, UV-Farben und Lasergravuren vorgeschrieben.
- Es müssen Passfotos im Hochformat verwendet werden, die ausschließlich den Karteninhaber zeigen.
Dokumente (PDFs)
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