Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Bohr- und Behandlungsarbeiten. Sie schreibt Sicherheitsmaßnahmen gegen Gase, Brände und Abstürze sowie regelmäßige Anlagenprüfungen vor.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Umwelt
Energie
Gesundheit
Verwaltungskontrolle
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Es muss eine fachkundige Aufsichtsperson anwesend sein, um die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu überwachen.
- Bohranlagen müssen nach jedem Aufbau und in regelmäßigen Abständen durch Fachleute geprüft werden.
- Sicherheitsübungen für Flucht- und Rettungsmaßnahmen müssen spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn und danach monatlich durchgeführt werden.
- Bei Gefahr durch Gase müssen automatische Messgeräte, Alarmsysteme und geeigneter Atemschutz bereitgestellt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.