<!--[0-->Schutzmaßnahmen bei Bohrarbeiten (BohrarbV)<!--]-->
Schutzmaßnahmen bei Bohrarbeiten (BohrarbV)
Verordnung vom 02.12.2024

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Bohr- und Behandlungsarbeiten. Sie schreibt Sicherheitsmaßnahmen gegen Gase, Brände und Abstürze sowie regelmäßige Anlagenprüfungen vor.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Umwelt
Energie
Gesundheit
Verwaltungskontrolle
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Es muss eine fachkundige Aufsichtsperson anwesend sein, um die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu überwachen.
  • Bohranlagen müssen nach jedem Aufbau und in regelmäßigen Abständen durch Fachleute geprüft werden.
  • Sicherheitsübungen für Flucht- und Rettungsmaßnahmen müssen spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn und danach monatlich durchgeführt werden.
  • Bei Gefahr durch Gase müssen automatische Messgeräte, Alarmsysteme und geeigneter Atemschutz bereitgestellt werden.
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr.

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.