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Sicherheitserklärung für Beschäftigte im Bildungsbereich
Verordnung vom 18.12.2024

Zusammenfassung

Neue Beschäftigte in Einrichtungen, die Kinder oder Jugendliche betreuen, erziehen oder unterrichten, müssen ab sofort eine Sicherheitserklärung einreichen. Das genaue Muster hierfür ist in einer Anlage festgelegt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/18/2024XXVIII
Bildung
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Polaschek Martin, Dr.

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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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