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Änderung der Zeugnisformularverordnung
Verordnung vom 15.02.2024

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt neue Kennzeichnungspflichten in Schulzeugnissen, etwa für Kurssysteme, zusammengefasste Fächer oder Befreiungen vom Unterricht.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/15/2024XXVII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 15.02.2024
  • Schulen mit einem speziellen Kurssystem müssen dies nun explizit im Semesterzeugnis vermerken.
  • Wenn Unterrichtsfächer zusammengefasst werden, muss dies durch einen Zusatz in Klammern beim Fachnamen erkennbar sein.
  • Es wird ein neuer Vermerk eingeführt, falls Schüler aufgrund ungenügender Leistungen in Pflichtfächern nicht in die nächste Klasse aufsteigen dürfen.
  • Neue Regelungen zur Dokumentation von Unterrichtsteilnahmen außerhalb des normalen Stundenplans sowie von Befreiungen vom Unterricht.
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Polaschek Martin, Dr.

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