Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt neue Kennzeichnungspflichten in Schulzeugnissen, etwa für Kurssysteme, zusammengefasste Fächer oder Befreiungen vom Unterricht.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/15/2024XXVII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 15.02.2024
- Schulen mit einem speziellen Kurssystem müssen dies nun explizit im Semesterzeugnis vermerken.
- Wenn Unterrichtsfächer zusammengefasst werden, muss dies durch einen Zusatz in Klammern beim Fachnamen erkennbar sein.
- Es wird ein neuer Vermerk eingeführt, falls Schüler aufgrund ungenügender Leistungen in Pflichtfächern nicht in die nächste Klasse aufsteigen dürfen.
- Neue Regelungen zur Dokumentation von Unterrichtsteilnahmen außerhalb des normalen Stundenplans sowie von Befreiungen vom Unterricht.
Dokumente (PDFs)
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